Zweck des Fördervereins

Der Zweck des Fördervereins besteht insbesondere darin, die historische bedeutsame Kulturlandschaft “ Klosterlandschaft Waldsassen – Stiftland“ mit all ihren wertgebenden Ressourcen erhalten zu helfen und mit seiner Arbeit das Ziel zu unterstützen, die Anerkennung der „Klosterlandschaft Waldsassen – Stiftland“ mit ihren kunsthistorischen Bauwerken und ihren klösterlich geprägten Nutzungen und Traditionen als Weltkulturerbe durch die UNESCO zu erreichen.

Des weiteren ist es Zweck des Vereins, den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Freistaats Bayern mit dem Ziel zu fördern, die zu beantragende Kulturlandschaft mit all ihren Ressourcen zu erhalten. Mit diesen Förderzielen, die auch die Unterstützung von Heimatpflege und Heimatkunde beinhalten, ist die Erreichung der Anerkennung der Kulturlandschaft der „Klosterlandschaft Waldsassen – Stiftland“ mit ihren kulturhistorischen Bauwerken als Weltkulturerbe durch die UNESCO und damit die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes sowie der Erhalt dieses Status verbunden.

Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können werden:

  • die Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, die im Territorium der Kulturlandschaft gelegen sind
  • die Träger und Eigentümer historischer Kulturgüter in der Region
  • juristische Personen, wie z.B. Stiftungen und Vereine, deren Ziel es ebenfalls ist, die Kulturlandschaft mit ihren kulturhistorischen Bauwerken im Stiftland zu fördern.

Fördernde Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts und Unternehmen, soweit diese nicht ordentliche Mitglieder werden können oder wollen, sich aber zu den Zwecken des Vereins bekennen.

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